P-Konto
Girokonto als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einrichten
Wer Sozialleistungen bezieht und Schulden hat, muss folgende Infos beachten:
Seit dem 1. Januar 2012 ist eine Gesetzesänderung in Kraft getreten. Der bis dahin geltende Pfändungsschutz von Sozialleistungen auf Girokonten innerhalb von 14 Tagen gilt seitdem nicht mehr.
Um sein Konto vor Pfändungen zu schützen ist die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos (P-Kontos) nötig. Jede Bank ist verpflichtet dieses anzubieten. Damit wird sichergestellt, daß ein Betrag bis zur individuellen Pfändungsgrenze frei ist.