Arbeitsschutz

    Gefahren Herbst und Winter

    Gefahren Herbst und Winter

    Schlechtes Wetter, lang anhaltende Dunkelheit, feuchtes Laub oder tückisches Glatteis: Herbst und Winter bringen besondere Gefahren mit sich. Das gilt vor allem für die Zeitungszusteller. Ein Unfall ist häufig schnell passiert und die Folgen sind manchmal sehr schmerzhaft und langwierig. Wichtig ist, sich rechtzeitig auf die veränderten Bedingungen einzustellen. Die Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung gibt Ihnen hierzu nachfolgend praktische Tipps und Hinweise.

    Unfälle in Herbst und Winter: Alle Jahre wieder

    Vor allem für Zeitungszusteller steigt das Unfallrisiko im Herbst und Winter besonders an. Sie sind praktisch immer im Dunkeln unterwegs, mit dem Auto, dem Fahrrad oder zu Fuß. Im Herbst und Winter führen die widrigen Witterungsverhältnisse bei den Zeitungszustellern zu mehr Unfällen. Insbesondere am ersten Glatteistag im Herbst steigen die Unfälle der Zeitungszusteller jedes Jahr sprunghaft an. Wer Zeitungen zustellt, kennt die Gefahren im Herbst und Winter genau. Dennoch häufen sich jedes Jahr die Unfallmeldungen, deren Unfallschilderungen gleich oder ähnlich lauten. Die Folgen der Unfälle reichen von Zerrungen und Knochenbrüchen, Bruch oder Riss der Kniescheibe bis hin zu Kopfverletzungen. Diese Verletzungen sind häufig so schwer, dass die Unfälle zu langen Ausfallzeiten oder gar zu Rentenzahlungen führen.


    Routine im Alltag führt oft zu Nachlässigkeiten und zur Nichtbeachtung nahe liegender Verhaltensweisen. Folgende Aspekte sollten Sie selbst zum eigenen Schutz beachten.

    Kleidung: „Gesehen werden“
    Nicht nur das Sehen, sondern besonders das Gesehen werden kann, insbesondere in der dunklen Jahreszeit, lebenswichtig sein.

    • Helle, gut sichtbare Kleidung tragen, möglichst mit reflektierenden Flächen.
    • Die Kleidung muss den Witterungsverhältnissen angepasst sein.
    • Kleidung darf bei der Ausübung der Tätigkeit nicht hinderlich sein.

    Schuhwerk: „Darauf kommt es an“
    Neben „sehen“ und „gesehen werden“ ist zweckmäßiges Schuhwerk besonders wichtig. Stabile Schuhe mit rutschfesten Sohlen sollten das ganze Jahr über getragen werden.

    • Flache Absätze und griffige Sohlen geben Halt.
    • Knöchelhohe Schuhe schützen die Fußgelenke.
    • Die Schuhe sollten fest am Fuß sitzen.

    In der kalten Jahreszeit
    Für den Winter sind z. T. Schuhspikes bzw. Gleitschutz empfehlenswert. Diese sind natürlich nur für das Laufen auf Glatteis geeignet und nicht überall einsetzbar. Voraussetzung für sicheres Gehen bei Glätte ist aber, dass diese auch benutzt werden, deshalb bei Schnee oder Glatteis:

    • Schuhspikes benutzen.
    • Schuhe mit rutschhemmenden Sohlen auswählen.
    • Schuhspikes frühzeitig bereitlegen! Nicht erst hektisch suchen, wenn Schnee oder Glatteis bereits da sind.

    Tipp: Morgens nach dem Aufstehen die aktuellen Wettermeldungen und Verkehrshinweise im Radio abhören. Diese geben wertvolle Hinweise darauf, was den Zusteller auf seiner Tour erwarten könnte.

    Zu Fuß unterwegs
    Die Mehrheit der Zusteller führt ihre Arbeit zu Fuß aus, auch hierbei sollten wichtige Aspekte beachtet werden:

    • Straßen auf dem kürzesten Weg überqueren.
    • Zebrastreifen und Ampeln benutzen.
    • Ist kein Fußweg vorhanden, linke Straßenseite benutzen.
    • Taschenlampe mitnehmen.

    Sicher auf zwei Rädern
    Für die Zeitungszustellung hat sich häufig der Einsatz von Fahrrädern als Transportmittel bewährt. Im täglichen Einsatz ist es jedoch besonderer Beanspruchung ausgesetzt. Deshalb:

    • Den verkehrssicheren Zustand prüfen, z. B. Lichtanlage, Reflektorscheiben, Bremsen, Reifenprofil und Luftdruck.
    • Radwege benutzen.
    • Fahrräder nicht an unübersichtlichen Orten abstellen,
    • zur eigenen Sicherheit einen Fahrradhelm tragen.

    Auf Grundstücken und in Häusern
    In Gebäuden ereignen sich immer wieder Unfälle durch Stolpern, Rutschen und Stürzen, deshalb:

    • Beim Treppensteigen immer das Geländer benutzen.
    • Bei schlecht beleuchteten Hausfluren einen Moment warten, bis sich die Augen an das spärliche Licht gewöhnt haben.
    • Zur Sicherheit, Taschenlampe mitnehmen.

    Informationen für Zeitungszusteller
    Wichtig ist, sich rechtzeitig auf die schwierigen Witterungsverhältnisse einzustellen. Wie man sich richtig schützt, ist in den Druckschriften der Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung zusammengefasst, die speziell für Zeitungszusteller angeboten werden.

    Mit der Sicherheitsbeurteilung Zeitungszustellung können die wesentlichen Gefährdungen beim Zustellen der Zeitung zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit dem Auto erfasst werden. In dem Infoblatt „Sicherheitsartikel für Zeitungszusteller/Zeitungszustellerinnen“ sind Lieferanten von Warnwesten, Gleitschutz, reflektierende Schutzkleidung usw. zusammengestellt.
    Die Faltblätter und die Infoblätter „Regeln für Zeitungs- und Zeitschriftenträger“ und „Radfahren bei schlechter Sicht – sehen und gesehen werden“ richten sich an die Zeitungszusteller und können auch in größeren Mengen bestellt werden. Der Film „Die Zusteller bringen´s!“ kann z. B. bei jährlichen Treffen als Schulungsfilm gezeigt werden.

    Die Informationsmaterialien können bestellt werden unter der Faxnummer 0611-131·222,
    per E-Mail an medien@bgetem.de oder im Internet unter www.bgetem.de

    • Broschüre „Sicherheitsbeurteilung“ Zeitungszustellung“ (Bestellnummer 230.13)
    • Faltblatt „Zu Fuß unterwegs“ (Bestellnummer 72)
    • Infoblatt „Sicherheitsartikel für Zeitungszusteller/Zeitungszustellerinnen“ (Bestellnummer 425)
    • Infoblatt „Regeln für Zeitungs- und Zeitschriftenträger (Bestellnummer 419)
    • Infoblatt „Radfahren bei schlechter Sicht – sehen und gesehen werden“ (Bestellnummer 433)
    • DVD oder Video „Die Zusteller bringen’s!“

    Gerade ZeitungszustellerInnen, die bei Wind und Wetter bei stockdunkler Nacht ihrer Arbeit nachgehen, sind besonderen Gefährdungen ausgesetzt.
    Maßnahmen des Arbeitsschutzes, die diese Gefährdungen so gering wie möglich halten sollen, sind deshalb außerordentlich wichtig.
    Wichtigste gesetzliche Grundlage ist das Arbeitsschutzgesetz. In § 5 wird der Arbeitgeber verpflichtet, die Gefährdungen der Arbeitnehmer zu ermitteln (Gefährdungsbeurteilung),  und dann die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes durchzuführen.
    Neben Regelungen zur Schutzkleidung und Arbeitsmitteln (siehe auch bei Arbeitsmittel), sollte die Gefährdungsbeurteilung den besonderen Arbeitsbedingungen in der Zeitungszustellung gerecht werden: Nach einem Arbeitsunfall muss auch in dünn besiedelten Gebieten Hilfe herbeigeholt werden können (Regelung z.B. über Handy-Zuschuss).
    Da insbesondere weibliche Zeitungszusteller immer wieder Opfer von Überfällen werden, sollten Schulungen für das richtige Verhalten in solchen Situationen angeboten werden.
    Sinnvoll ist es, die Gefährdungsbeurteilung und die sich daraus ergebenden Maßnahmen in einer Betriebsvereinbarung festzuschreiben.
    Der Betriebsrat hat im Bereich Arbeitsschutz ein Mitbestimmungsrecht, das sich aus § 87.1(7) des Betriebsverfassungsgesetzes ergibt. Eine Betriebsvereinbarung ist hier also erzwingbar.
    Ein weiteres wichtiges Gremium im Betrieb ist der Arbeitsschutzausschuss. Er besteht aus zwei BR-Mitgliedern, der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Betriebsarzt und einem Sicherheitsbeauftragten. Sie sollten sich viermal im Jahr treffen und austauschen. Dies ist auch im Arbeitssicherheitsgesetz in § 11 verankert. Der Ausschuss soll helfen, die umfangreichen Vorschriften, die zum Arbeitsschutz existieren, umzusetzen. 
    Das Mutterschutzgesetz verbietet die Beschäftigung werdender oder stillender Mütter in der Zeit zwischen 20.00  und 6.00 Uhr. Kann der Arbeitgeber keinen Ersatzarbeitsplatz anbieten, müssen die Betroffenen unter Fortzahlung der Bezüge von der Arbeit freigestellt werden.