Da ZustellerInnen im Freien arbeiten und auch in den Wintermonaten austragen, muss der Arbeitgeber geeignete Schutzkleidung zur Verfügung stellen. Unstrittig ist dies inzwischen für atmungsaktive Regenjacken mit einknöpfbarem Futter für den Winter. Dies geben sowohl Gewerbeaufsichtsämter, die Berufsgenossenschaften als auch Entscheidungen verschiedener Einigungsstellen vor.

    Die Jacken müssen der Europäischen Norm (EN 343) entsprechen. Diese Eigenschaft sollte durch ein Zertifikat nachgewiesen werden. Diese Prüfung wird unter anderem vom Sächsischen Textilforschungsinstitut (STFI) in Dresden vorgenommen.

    • Atmungsaktivität muss die Klasse 2 enthalten
    • die Regendichte muss die Klasse 3 (bester Wert) haben.
    • die Materialien müssen ein Mindestreißfestigkeit haben.
    • die Nähte müssen wasserdicht verschweißt sein.
    • Herstelleretikett und Pflegehinweise
    • Reflexstreifen an Armen, Brust und Rücken sind sinnvoll

    Ein gutes Beispiel ist hier die Wetterschutzjacke der Firma Kind, die speziell auf die Ansprüche von ZeitungszustellerInnen zugeschnitten wurde.
    http://www.kind-arbeitssicherheit.de/arbeitssicherheit.php?p=produktuebersicht

    Wetterschutzjacke für die Zeitungszustellung
    © privar

    ver.di Kampagnen