Signalgeber, wie z.B. Trillerpfeifen oder Schrillalarm haben eine Doppelfunktion:

    • zur Abschreckung bei Überfällen
    • um nach einem Unfall auf sich aufmerksam zu machen

    In der Regel werden sie vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt.

    Bitte beachten:
    Signalgeber sollten immer mal wieder überprüft werden, damit die Funktionalität auch gewährleistet ist.

    ver.di Kampagnen