Das Austragen von Zeitungen erfordert je nach Menge der Produkte, zurückzulegender Strecke und geographischer Lage unterschiedliche Transporthilfen. Diese Arbeitsmittel müssen vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden. Welche Arbeitsmittel geeignet sind und was für eine Ausstattung sie benötigen, muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgestellt werden (z.B. große Ständer für Kippsicherheit beim Fahrrad, gebremste Karren usw.). Dabei sind ergonomische Prinzipien ebenso zu beachten wie Gesichtspunkte der Unfallvermeidung. Eine Eigenbeteiligung der Beschäftigten ist nur gestattet, wenn sie die Transportmittel auch privat nutzen. Zuzahlungen des Betriebes sind zu regeln, falls eigene Fahrzeuge benutzt werden.
    Die gängige Praxis in den Zeitungszustellbetrieben in Deutschland sieht jedoch (noch) anders aus.
 Unstrittig ist in der Regel, dass Umhängetaschen, Transportkarren oder Packtaschen für Fahrräder zur Verfügung gestellt werden.
 Darüber hinaus werden, wenn überhaupt, Kilometergelder bzw. Reparaturkostenzuschüsse für das Benutzen eigener Fahrzeuge (Fahrrad, Moped, Auto) bezahlt, die aber selten kostendeckend sind. 
Ein Ansatz, dies zu ändern, wäre über einen längeren Zeitraum die tatsächlich anfallenden Kosten zu ermitteln und anteilig auf die betriebsbedingten Fahrstrecken umzulegen. Der Grad der Kostendeckung könnte so ermittelt werden.

    ver.di Kampagnen