Was jetzt alle wissen sollten

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,
    in den jetzigen Zeiten sollten wir alle sehr vorsichtig sein, größere Ansammlungen vermeiden und soziale Kontakte einschränken. Was wir aber auch beruflich wissen sollten, hat ver.di auf ihrer Seite anschaulich zusammen gestellt.
    Bitte bleibt gesund

    Auch ganz wichtig für BR-Gremien:
    Während bisher Beschlüsse des BR wegen der unumgänglichen persönlichen Anwesenheitspflicht u.a. grundsätzlich nur in ordentlichen Sitzungen gefasst werden konnten, gibt es jetzt auf Grund der "Corona-Pandemie" eine Ausnahme, die der Bundesarbeitsminister verkündet hat.
    Beschlüsse des BR können während der Pandemie auch im Umlaufverfahren, also auch in Telefon- oder Videokonferenzen gefasst werden.
    Den genauen Wortlaut des Beschlusses seht ihr rechts in der Datei.
    Ganz wichtig für alle, die von Kurzarbeit bedroht sind, oder schon machen müssen. Es gibt dazu eine Muster-Betriebsvereinbarung (s. rechts), die man dem Arbeitgeber vorlegen kann.

    Hierzu noch ein ausführlicher  Artikel des DGB bezüglich Urlaubsanspruch und Corona.

    Im Arbeitsrecht hat die Coronakrise viele eilige Änderungen ausgelöst. Viele Kurzarbeits-Vereinbarungen und betriebliche Ausnahmeregelungen wurden und werden in den Betrieben abgeschlossen, wo wir (Anwaltskanzlei Bartl & Weise) Betriebsräte und Personalräte beraten und unterstützen. Viele Arbeitnehmer haben arbeitsrechtliche Fragen wegen Änderung ihrer Arbeitsbedingungen.
    Hierzu gibt es einen Rundbrief der Anwaltskooperation ArbeitnehmerAnwälte (s. pdf rechts)

    ver.di Kampagnen