Mindestlohn

    Reaktion der SPD-Bundestagsfraktion zur Rentenversicherung von …

    Reaktion der SPD-Bundestagsfraktion zur Rentenversicherung von ZustellerInnen und dem Koalitionsvertrag

    Reaktion der SPD-Bundestagsfraktion zur Rentenversicherung von ZustellerInnen und dem Koalitionsvertrag
    Unsere Kollegin Sarah Karczewski hat alle SPD Abgeordneten und die SPD Bundestagsfraktion zu den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zur Rentenversicherung von ZustellerInnen und dem Koalitionsvertrag angeschrieben.
    Hier die Antwort von Andrea Timm, SPD Bundestagsfraktion, AG Arbeit und Soziales

    Rentenversicherungspflicht Zeitungszusteller
    Ihre Mail vom 22. März 2018 an die SPD-Bundestagsfraktion
     
    Sehr geehrte Frau Karczewski,
    vielen Dank für Ihre o.g. Mail, welche an die Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der SPD-Bundestagsfraktion weitergeleitet wurde. Gern möchte ich Ihnen antworten.
    Ich möchte Ihnen dennoch zur Regelung im Koalitionsvertrag einige Hintergründe mitteilen.

    Die kritisierte Regelung wollte die Union unbedingt - wir nicht. Die Regelung wurde zur Sicherung der Pressefreiheit in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Wenn die Regelung umgesetzt wird, müssen die Zusteller den Beitrag zur RV von 13,6 % zahlen um rentenversichert zu sein. Zur Sicherung der bundesweiten Versorgung mit Presseerzeugnissen für alle Haushalte – in Stadt und Land gleichermaßen – soll bei Minijobs von Zeitungszustellerinnen und Zeitungszustellern der Beitrag zur Rentenversicherung, den die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu tragen haben, befristet für die Dauer von fünf Jahren bis zum 31. Dezember 2022, von 15 auf 5 Prozent abgesenkt werden.
    Die Altersrente der Zeitungszustellerinnen und Zeitungszustellern soll dadurch nicht beeinträchtigt werden. Der Bund trägt die entfallenden Beiträge zur Rentenversicherung. Er gleicht die Mindereinnahmen der Rentenversicherungsträger aus.

    Die Knappschaft als Durchführer der Anmeldung von Minijobs konnte bereits eine Aussage zu den rentenversicherungspflichtigen Zeitungszustellern treffen. Das ist der Personenkreis, der den Pauschalbeitrag der Arbeitgeber aufstockt und die Differenz zum vollen RV-Beitrag selber zahlt.
    Insgesamt sind bei der Knappschaft 262.289 Zeitungszusteller mit Minijob gemeldet. Davon sind nur 21.490 überhaupt rentenversicherungspflichtig. Die 21.490 Minijobber müssten - wenn man den RV-Beitrag auf 5 % senkt - fortan einen höheren Eigenanteil zahlen als bislang (Eigenanteil = voller RV-Beitrag ./. Arbeitgeber-Pauschalbeitrag = 18,6 % - 5 % = 13,6 %). Momentan sind das nur 3,6 % (Pauschalbeitrag der AG = 15 %)

    Diese Regelung befindet sich auf Wunsch der CDU im Koalitionsvertrag – auch wenn die CDU momentan in der Öffentlichkeit versucht dies mit einer fadenscheinigen Gegenargumentation zu dementieren.
    Ich hoffe, dass ich Ihnen zumindest als Information etwas weiter helfen konnte. Es ist unser erklärtes Ziel, dass es nicht zu einer dauerhaften Verschlechterung der Einkommenssituation der Zusteller kommen darf. Auch beim Mindestlohn haben wir inzwischen die Lücke wieder geschlossen.
    Für Ihr Vertrauen in die SPD danke ich Ihnen. Wir werden Ihre Anfrage in unsere weitere Arbeit einbeziehen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andrea Timm
    SPD Bundestagsfraktion
     
    AG Arbeit und Soziales